Ableseservice
Information
Nicht nur zum Ende des Jahres müssen die Zählerstände für die Abrechnung der Heiz- & Betriebskosten abgelesen werden.
Auch bei einem Mieterwechsel oder beispielsweise bei einer Neuvermietung nach Leerstand sollten die Zählerstände abgelesen und gut dokumentiert werden. So ist eine genaue Abrechnung der tatsächlichen Kosten am Ende des Jahres möglich.